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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Oliver Kadow Immobilien

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Oliver Kadow Immobilien, Konrad-Zuse-Str. 3 in 18057 Rostock

für Immobilienverkäufer („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“), gelten für die Geschäftsbeziehung von Oliver Kadow Immobilien mit dem Verkäufer ((„Verkäufer“ „Käufer“ oder „Sie“), welcher Oliver Kadow Immobilien mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt hat bzw. den Maklervertrag mit Oliver Kadow Immobilien geschlossen hat.

1.2. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, Oliver Kadow Immobilien stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Oliver Kadow Immobilien in Kenntnis von Bedingungen des Verkäufers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt. 

2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand

2.1. Gemäß nachfolgenden Regelungen wird der Maklervertrag durch Angebot und Annahme wie folgt geschlossen: sei es (1) durch ein Angebot seitens Oliver Kadow Immobilien an den Verkäufer auf Abschluss eines Maklervertrages bezüglich Vermarktung seiner Immobilie und Annahme dieses Angebots durch den Verkäufer oder ( 2) durch die Auftragserteilung des Verkäufers an Oliver Kadow Immobilien bezüglich Vermarktung seiner Immobilie und Annahme dieser Auftragserteilung durch Oliver Kadow Immobilien. Für diesen Maklervertrag gelten diese AGB. 

2.2. Mit dem Abschluss des Maklervertrags bzw. mit der Maklerauftragserteilung versichert der Verkäufer, dass er der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Immobilie ist bzw. dass er von dem Eigentümer sowie eventuellen Miteigentümern oder anderweitig Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags mit Oliver Kadow Immobilien ermächtigt ist. 

3. Leistungen von Oliver Kadow Immobilien

3.1. Oliver Kadow Immobilien ist verantwortlich für die Vermarktung der Immobilie ist. 

3.2. Zu den Aufgaben von Oliver Kadow Immobilien gehören insbesondere:

A. Verkaufsberatung und Wertermittlung 

B. Erstellen einer individuellen Verkaufs-/ Vermarktungsstrategie 

C. Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.: ● Erstellen von professionellen Fotos der zu verkaufende Immobilie ● Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés ● Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises gemäß § 4 ● Bewerbung der Immobilie auf den Oliver Kadow Immobilien Webseiten sowie auf weiteren Online-Portalen ● Ggf. Erstellen weiterer Marketingmaterialien 

D. Bereitstellung eines digitalen Dokumentenraums 

E. Organisation und Durchführung von Besichtigungen

F. Betreuung der Kaufinteressenten 

G. Auf Wunsch des Verkäufers ggfs. zusätzliches Einfordern eines Finanzierungsnachweises bei ausgewählten Käufern

H. Vorbereitung und Terminierung des Notartermins 

3.3. Die konkreten Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt. 

3.4. Die vorgenannten Leistungen von Oliver Kadow Immobilien sind mit der im Erfolgsfalle zu zahlende Provision vollständig abgegolten.

3.5. Die in Ziffer 3.2 aufgeführten Leistungen sind für den Verkäufer kostenlos, sofern es sich bei der zu verkaufende Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von max. 25% handelt. In allen sonstigen Fällen ist Oliver Kadow Immobilien berechtigt, die Leistung gegen eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung zu erbringen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen. 

4. Energieausweis

Wenn der Verkäufer die Unterstützung durch Oliver Kadow Immobilien bei der Erstellung eines Energieausweises wünscht, lässt Oliver Kadow Immobilien den Energieausweis auf Basis der Verbrauchsdaten, welche der Verkäufer an Oliver Kadow Immobilien übermittelt, erstellen. Sind dem Verkäufer die Verbrauchsdaten nicht bekannt, unterstützt Oliver Kadow Immobilien bei der Erstellung eines Bedarfsausweises. Hierzu wird der Verkäufer Oliver Kadow Immobilien die erforderlichen Daten für die Erstellung mittels einer von Oliver Kadow Immobilien bereitgestellten Checkliste übermitteln. 

5. Rechte und Pflichten von Oliver Kadow Immobilien 

5.1. Oliver Kadow Immobilien ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern Oliver Kadow Immobilien Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Verkäufer hierdurch weder weitere Kosten noch andere belastende Verpflichtungen. 

5.2. Oliver Kadow Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein. 

5.3. Oliver Kadow Immobilien wird den Verkäufer über alle Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Oliver Kadow Immobilien wird den Verkäufer in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist Oliver Kadow Immobilien nur verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist Oliver Kadow Immobilien zur eigenen Nachforschung nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist. 5.4. Oliver Kadow Immobilien wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen. 

5.5. Oliver Kadow Immobilien wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.

5.6. Oliver Kadow Immobilien ist berechtigt, bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher die betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von Oliver Kadow Immobilien zustande, ist Oliver Kadow Immobilien vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und Oliver Kadow Immobilien auf erstes Auffordern 

eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. 

5.7. Kaufpreiszahlungen werden von Oliver Kadow Immobilien nicht entgegengenommen. 

5.8. Sämtliche Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte, an den von Oliver Kadow Immobilien erstellten Verkaufs- und Marketingunterlagen inklusive der erstellten Bilder der Immobilie liegen bei Oliver Kadow Immobilien.

6. Rechte und Pflichten des Verkäufers 

6.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, Oliver Kadow Immobilien mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

A. Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie

B. Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle 

C. Wirtschaftsplan / Nebenkostenaufstellung 

D. Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)

E. Kopie seines aktuellen Personalausweises oder Reisepasses im Rahmen der Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz gemäß § 10. 

6.2. Oliver Kadow Immobilien wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der zu vermarktende Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern (Baurechtsamt, Katasteramt etc.) bzw. bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/ WEG-Verwaltung einzuholen. Oliver Kadow Immobilien ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht bleibt für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss der Vermarktung bzw. nach Kündigung des Maklervertrages in Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich widerrufen wird. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Nachverfolgung hinsichtlich eines durch Oliver Kadow Immobilien vermittelten Käufers durch einen entsprechenden Nachweis erforderlich, um eine eventuelle Provisionspflicht zweifelsfrei klären zu können. 

6.3. Der Verkäufer ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an Oliver Kadow Immobilien verwiesen, damit der Verkauf aus einer Hand gesteuert wird. 

6.4. Sollte der Verkäufer den Alleinvertretungsanspruch von Oliver Kadow Immobilien verletzten, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, Oliver Kadow Immobilien eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Provision, die der Verkäufer an Oliver Kadow Immobilien zu zahlen hätte, wenn der Verkauf so aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch Oliver Kadow Immobilien zustande gekommen wäre. 

6.5. Der Verkäufer hat Oliver Kadow Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Verkaufsabsicht.

6.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, Oliver Kadow Immobilien unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Immobilie oder Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten. 

6.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit Oliver Kadow Immobilien getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.

6.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. 

6.9. Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie untersagen und diese an Oliver Kadow Immobilien verweisen. 

6.11. Der Verkäufer gestattet Oliver Kadow Immobilien, Daten seiner Immobilie (bspw. bzgl. der Lage, Ausstattung, Preis etc.) anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.

7. Maklerprovision 

7.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vereinbarte Provision an Oliver Kadow Immobilien zu bezahlen. 

7.2. Der Provisionsanspruch von Oliver Kadow Immobilien entsteht mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und einem von Oliver Kadow Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von Oliver Kadow Immobilien zustande kommt.

7.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Verkäufer mit dem Verkauf der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht.

7.4. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von Oliver Kadow Immobilien wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. 

7.5. Sollte Unklarheit über die Leistung von Oliver Kadow Immobilien bestehen, so ist der Verkäufer verpflichtet, vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bei Oliver Kadow Immobilien nachzufragen, ob der Käufer von Oliver Kadow Immobilien benannt wurde. 

7.6. Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend. 

7.7. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 

7.8. Oliver Kadow Immobilien ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten. 

7.9. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. 

7.10. Wird die Chance von Oliver Kadow Immobilien, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer als Ersatz für Aufwendungen für Inserate auf Immobilienportalen, Fotoshootings und -erstellung, Exposés, Erstellung von Energieausweisen, Einholung von grundstücks- und immobilienbezogenen Dokumenten (Grundbuchauszug, Bauunterlagen, behördliche Auskünfte etc.), Fahrten mit Pkw oder sonstige Maßnahmen im Rahmen der Vermarktung, eine Pauschale von 200 EUR zu leisten, maximal jedoch 5 % derjenigen Provision. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall geringer waren. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

8. Rechnungsversand 

8.1. Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich per Oliver Kadow Immobilien bekannte und durch den Verkäufer angegebene E-Mail. Der Verkäufer stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Verkäufer per E-Mail in PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Verkäufer unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail-Adresse erstattet der Verkäufer Oliver Kadow Immobilien den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.

8.2. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. 

8.3. Der Verkäufer kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit (entweder Oliver Kadow Immobilien Konrad-Zuse-Str. 3 in 18057 Rostock oder über info@oliverkadow-immobilien.de widerrufen. 

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, wird der Maklervertrag für die Dauer von neun (9) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit“). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen kündigt.

9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

9.3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 

10. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)

10.1. Der Verkäufer wird Oliver Kadow Immobilien eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite). 

10.2. Der Verkäufer stimmt zu, dass Oliver Kadow Immobilien Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. Oliver Kadow Immobilien sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden. 

11. Datenschutz

11.1. Oliver Kadow Immobilien hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten. 

11.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Oliver Kadow Immobilien verwiesen, die auf der Webseite von Oliver Kadow Immobilien jederzeit im Footer über den Link „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

12. Haftung 

12.1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Oliver Kadow Immobilien, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Oliver Kadow Immobilien nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

12.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Oliver Kadow Immobilien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

12.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 

13. Schlussbestimmungen 

13.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Oliver Kadow Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Oliver Kadow Immobilien und dem Verkäufer der Sitz von Oliver Kadow Immobilien (Rostock) vereinbart. 

13.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

13.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform. 

13.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.

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